Baugutachter Tuningen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Stefan Hubenschmid Tuningen
Dipl.-Ing. (FH)

Stefan Hubenschmid

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 07464 997 90 30
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing.(FH) - freier Architekt; Dipl.-Ing.(FH)  - beratender Ingenieur - Bauingenieur
    Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH); Master of Business Administration (MBA); Master of Laws (LL.M.)

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, sowie Beleihungswertermittlung und Schäden an Gebäuden

  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) Zertifiziert für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien DIN EN ISO/ICE 17024

  • Zertifizierter Sachverständiger (Interzert Steinbeis) für Schäden an Gebäuden - Interzert ist DIN EN ISO/ICE 17024 akkreditiertrt

  • Sachverständiger für die Analyse und Sanierung von Schimmelschäden

  • Fachplaner nachhaltige Instandsetzung historischer Bausubstanz

  • Zertifizierter Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Tuningen steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Tuningen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Tuningen kommen bzw. sich nicht in Tuningen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Tuningen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Tuningen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Schwarzwald-Baar-Kreis. Die Gemeinde gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen. Tuningen hat ca.
2939 Einwohner (stand 31.12.2017). Tuningen liegt auf der Baar, einem Gebiet zwischen dem Schwarzwald im Westen und der Schwäbischen Alb im Osten.

Erstmals wurde Tuningen im Jahre 797 n. Chr. in einer Schenkungsurkunde des Klosters St. Gallen namentlich erwähnt. Die Vergangenheit Tuningens können Sie auf einem geschichtlichen Wanderpfad kennenlernen. Schriftliche Nachweise, Funde und Denkmale beweisen, dass in Tuningen schon vor 190 Millionen Jahren eine Vielzahl von Wasserlebewesen und seit etwa 10 000 Jahren menschliche Wesen lebten. Die Fundstellen sind über die ganze Gemarkung verstreut und die Denkmale sind nur noch teilweise erkennbar. So war es schwer, sie in einem zusammenhängenden Wanderpfad einzubinden.

Die Tagelöhner Johannes Kohler und der Schneider Jakob Kaiser erhielten am 2. November 1882 die Genehmigung dieses Gebäude, das jetzige Heimatmuseum, zu erstellen. Das Gebäude ging zu einem nicht bekannten Zeitpunkt in das Eigentum des Johann Jakob Erchinger über. Er gehörte zu einer alteingesessenen Tuninger Familie, deren Vorfahren bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts zurückverfolgt werden konnte. Johann Jakob Erchinger war als Schreiner, Mesner und Briefträger in Tuningen tätig und ist bis heute noch vielen Tuningern persönlich bekannt. Der Zweitälteste Sohn Johannes (Hans) Erchinger wurde der spätere Besitzer des Hauses. Er ist im 2. Weltkrieg gefallen. Sein Bruder Alfred Erchinger bewohnte das Haus bis Herbst 1988.

Gemeinde Tuningen

Tel.: 07464 98610

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