Sachverständiger Tuningen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Stefan Hubenschmid Tuningen
Dipl.-Ing. (FH)

Stefan Hubenschmid

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 07464 997 90 30
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. (FH) freier Architekt
  • Dipl.-Ing. (FH) beratender Bauingenieur
  • Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) und MBA
  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung und Schäden an Gebäuden
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Steinbeis Interzert gemäß europäischen Norm DIN EN ISOI EC 17024
  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) DIN EN ISO/IEC 17024
  • Sachkundenachweis zum Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen nach DGUV-Regel 101-004 (bisher: BGR 128), Anhang 6A und 6B inkl. Fachkundeanforderung nach TRGS 524 Anlage 2A und 2B
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit geprüfter Qualifikation (ifbau)
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Tuningen steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Tuningen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Tuningen kommen bzw. sich nicht in Tuningen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Tuningen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Tuningen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Schwarzwald-Baar-Kreis. Die Gemeinde gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen. Tuningen hat ca.
2939 Einwohner (stand 31.12.2017). Tuningen liegt auf der Baar, einem Gebiet zwischen dem Schwarzwald im Westen und der Schwäbischen Alb im Osten.

Erstmals wurde Tuningen im Jahre 797 n. Chr. in einer Schenkungsurkunde des Klosters St. Gallen namentlich erwähnt. Die Vergangenheit Tuningens können Sie auf einem geschichtlichen Wanderpfad kennenlernen. Schriftliche Nachweise, Funde und Denkmale beweisen, dass in Tuningen schon vor 190 Millionen Jahren eine Vielzahl von Wasserlebewesen und seit etwa 10 000 Jahren menschliche Wesen lebten. Die Fundstellen sind über die ganze Gemarkung verstreut und die Denkmale sind nur noch teilweise erkennbar. So war es schwer, sie in einem zusammenhängenden Wanderpfad einzubinden.

Die Tagelöhner Johannes Kohler und der Schneider Jakob Kaiser erhielten am 2. November 1882 die Genehmigung dieses Gebäude, das jetzige Heimatmuseum, zu erstellen. Das Gebäude ging zu einem nicht bekannten Zeitpunkt in das Eigentum des Johann Jakob Erchinger über. Er gehörte zu einer alteingesessenen Tuninger Familie, deren Vorfahren bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts zurückverfolgt werden konnte. Johann Jakob Erchinger war als Schreiner, Mesner und Briefträger in Tuningen tätig und ist bis heute noch vielen Tuningern persönlich bekannt. Der Zweitälteste Sohn Johannes (Hans) Erchinger wurde der spätere Besitzer des Hauses. Er ist im 2. Weltkrieg gefallen. Sein Bruder Alfred Erchinger bewohnte das Haus bis Herbst 1988.

Gemeinde Tuningen

Tel.: 07464 98610

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